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Wichtige Hinweise im NADA-Newsletter

31.01.2011

Salbutamol, Salmeterol und Kortisonsprays zur Inhalation sind ab dem 1. Januar 2011 nicht mehr im Vorfeld einer Anwendung bei der NADA anzeigepflichtig. Im Fall der Fälle müssen diese Substanzen aber weiterhin bei einer Dopingkontrolle auf dem Kontrollformular angegeben werden. Diese und weitere wichtige Hinweise sind im aktuellen Newsletter der NADA zu lesen.

Alle zwei Monate veröffentlicht die NADA einen Newsletter mit wertvollen Tipps für Athleten, Trainer, Lehrer, Eltern oder Verbände. Aber auch für Journalisten und Interessierte berichten wir im Newsletter über Neuigkeiten im Anti-Doping-Kampf, Veranstaltungen und Kooperationen.

Themen des neuesten Newsletters sind unter anderem die Veränderungen innerhalb der NADA, die Übernahme des Ergebnismanagements vom Bund Deutscher Radfahrer (BDR) sowie die Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). In der Regelecke können Sie nachlesen, was bei Infusionen zu beachten ist und wie ein Karriereende bei der NADA richtig angezeigt wird. Sie finden zudem wertvolle Tipps zum Meldesystem ADAMS oder Asthmasprays.

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