Die Inhalation der Beta-2-Agonisten Salbutamol, Salmeterol, Formoterol oder Vilanterol in größeren Mengen als oben angegeben ist verboten.
Die inhalative Anwendung von anderen Beta-2-Agonisten, z.B. Fenoterol, Reproterol, Indacaterol, Olodaterol oder Terbutalin ist in jeglicher Dosierung ebenfalls verboten.
Zudem sind alle Beta-2-Agonisten verboten, wenn sie oral (z.B. als Tablette oder Saft) oder per Injektion verabreicht werden.
Orale Glucocorticoide (Kortison-Tabletten oder –Saft), wie sie manchmal bei schweren Asthmaerkrankungen angewendet werden, sind im Wettkampf verboten, außerhalb von Wettkämpfen aber erlaubt.
Verbotene Medikamente sind in der NADAmed-Datenbank mit einem roten Kreuz gekennzeichnet.
Manchmal werden Asthmamedikamente mittels eines elektrischen Verneblers angewendet. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise in Frage 4 „Was muss ich bei der Verwendung von Verneblern beachten?“