Das Wichtigste auf einen Blick:
Die Anwendung von Glucocorticoiden (Kortison) auf oralem, rektalem oder injizierbarem Weg ist im Wettkampf verboten. Außerhalb des Wettkampfs ist die Anwendung erlaubt.
Alle anderen Anwendungsarten, z.B. auf der Haut oder per Inhalation, sind jederzeit erlaubt.
Für die Anwendung von Glucocorticoiden auf oralem, rektalem oder injizierbarem Weg innerhalb eines Wettkampfs müssen Testpool-Athletinnen und -Athleten sowie Spielerinnen und Spieler bestimmter Profi-Ligen eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen.
Zudem dürfen Glucocorticoide bei einer Wettkampf-Dopingkontrolle nicht nachgewiesen werden, auch wenn die Anwendung bereits vor dem Wettkampf beendet wurde.
Werden Glucocorticoide in einer Wettkampf-Dopingprobe nachgewiesen, muss von allen Athletinnen und Athleten, unabhängig von ihrer Testpool- oder Ligazugehörigkeit, eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Die WADA empfiehlt, zwischen dem Ende der jeweiligen Glucocorticoid-Anwendung und dem nächsten Wettkampf den in der Tabelle genannten Mindestabstand einzuhalten