Kontrollablauf
Eine Dopingkontrolle beginnt bei der Planung, die in Deutschland durch die NADA erfolgt. Sie ist für die Organisation von Dopingkontrollen innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen verantwortlich.
Blut- und Urinkontrollen
Nach der Kontrolle: Der Weg der Probe ins Labor
Bei der Durchführung von Dopingkontrollen, d.h. für die Entnahme der Proben bei den Athletinnen und Athleten, setzt die NADA auf die Erfahrung externer Dienstleistungsunternehmen. Alle Proben sind nach der Probenahme versiegelt und transportfertig verpackt. Der Versand der Urin- und Blutproben erfolgt durch den Dienstleister anonymisiert an ein WADA-akkreditiertes Labor. Dort finden – ebenfalls anonymisiert – die von der NADA beauftragten Analysen statt. Nach erfolgter Analyse berichtet das Labor das Ergebnis an die NADA. Die Zuordnung des Analyseergebnisses zu den kontrollierten Athletinnen und Athleten findet schlussendlich ausschließlich in der NADA statt. Die Planung und Durchführung von Dopingkontrollen wird durch den Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen geregelt.
Eine detaillierte Übersicht zum Ablauf findet sich auch auf unserer Präventionsplattform unter: https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/was-ist-doping/kontrollverlauf
Paperless
Das Dopingkontrollformular kann ein sogenanntes "paperless"-Formular sein. Die aufgenommenen Daten im "paperless"-Dokument werden mit anerkannten Sicherheitsstandards verschlüsselt. Mit Abschluss der Kontrolle können keine Änderungen im Formular mehr vorgenommen werden. Die NADA hat das digitale Formular vor Einführung datenschutzrechtlich prüfen lassen.
Bei Fragen können Sie sich an dks[at]nada.de wenden.
Kontrollen bei Minderjährigen
Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter, d.h. es können auch minderjährige Athletinnen und Athleten kontrolliert werden. Jedoch genießen sie aufgrund ihres Alters besonderen Schutz. Über Rechte und Pflichten sollten minderjährige Athletinnen und Athleten und ihre Eltern unbedingt Bescheid wissen.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Fact-Sheet:
"Dopingkontrollen bei minderjährigen Athletinnen und Athleten"
Dopingkontrollen in der Schule
Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter, d.h. es können auch noch schulpflichtige Athletinnen und Athleten kontrolliert werden. Daher können die Kontrollen auch in der Schule während der Schulzeit stattfinden. Damit sowohl das Sekretariat, als auch die Schulleitung und die Lehrkräfte informiert sind, haben wir in diesem Fact-Sheet die wichtigsten Infos zusammengestellt:
Dried Blood Spot (DBS)-Verfahren
Die Abnahme von Dried Blood Spot (DBS)-Proben verläuft minimalinvasiv. Je nach angewendeter Technik erfolgt entweder ein kleiner Stich in die Fingerbeere, oder mit einem speziell entwickelten Abnahmegerät am Oberarm. Bei beiden Möglichkeiten werden ein paar Blutstropfen auf einem Filterpapier aufgefangen und getrocknet. Vorteil hierbei ist der minimalinvasive Eingriff und die verhältnismäßig geringen Volumina (Blutstropfen), die für eine Analyse notwendig sind.
Seit September 2021 setzt die NADA die DBS-Methode ergänzend zu klassischen Urin- und Blutkontrollen bei Dopingkontrollen ein. Das WADA-akkreditierte Labor an der Deutschen Sporthochschule Köln verfügt über die notwendige technische Ausstattung, um die in einem Blutstropfen enthaltenen Substanzen mit hochempfindlichen, chromatographischen, massenspektrometrischen Verfahren zu detektieren.
Der Ablauf
Forschung
Die NADA hat seit 2015 insgesamt vier Forschungsprojekte im Bereich der DBS-Methode zum Einsatz dieser im Rahmen von Dopingkontrollen durchgeführt. Alle Informationen zu vergangenen Forschungsprojekten finden Sie hier: