Beteiligte am Kontrollprozess

Ohne die Zusammenarbeit mit Athletinnen und Athleten sind Dopingkontrollen nicht denkbar. Bei der Durchführung von Dopingkontrollen setzt die NADA auf die Erfahrung externer Dienstleistungsunternehmen. Die von der NADA genommenen Urin- und Blutproben werden in den beiden WADA-akkreditierten deutschen Labore in Köln und Kreischa analysiert. Damit sind alle Beteiligten unverzichtbare Bestandteile des Kontrollsystems.

Beteiligte am KontrollprozessBild vergrößern
Beteiligte am Kontrollprozess

Athletinnen und Athleten

Im Zentrum der Anti-Doping-Arbeit stehen die Sportlerinnen und Sportler. Ohne die Zusammenarbeit mit Athletinnen und Athleten sind Dopingkontrollen nicht denkbar. Die Athletinnen und Athleten, die einem der vier Testpools der NADA angehören, können innerhalb und außerhalb des Wettkampfes von der NADA kontrolliert werden. Deutsche Athletinnen und Athleten, die international starten, werden zusätzlich von ihrem Internationalen Verband außerhalb von Wettkämpfen kontrolliert.

Bei Kontrollen im Wettkampf kann die NADA alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontrollieren. Dazu gehören auch ausländische Athletinnen und Athleten, die an einem Wettkampf in Deutschland teilnehmen. Folgende Stichpunkte bieten einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Athletinnen und Athleten während einer Dopingkontrolle.

Athletinnen und Athleten haben ...

... das Recht,

  • eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen;
  • bei Urinproben auf eine Kontrolleurin oder einen Kontrolleur des gleichen Geschlechts zu bestehen (bei Kontrolle durch NADA);
  • bei Vorliegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung auf Modifizierungen gem. Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen zu bestehen;
  • sich den Ausweis der Kontrolleurin oder des Kontrolleurs zeigen zu lassen;
  • Unregelmäßigkeiten und Kritik hinsichtlich der Dopingkontrolle auf dem Dopingkontrollformular festzuhalten.

... die Pflicht,

  • sich der Dopingkontrolle nach entsprechender Aufforderung zu unterziehen (Hinweis: WADC und NADC sehen eine Regelsperre von vier Jahren bei Verweigerung und zwei Jahren bei Unterlassung vor).
  • sich gegenüber der Dopingkontrolleurin oder dem Dopingkontrolleur auszuweisen;
  • auf freiwilliger Basis die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel auf dem Dopingkontrollformular anzugeben;
  • sich einer zweiten Probe zu unterziehen, sofern bei der Bestimmung der Urindichte Grenzwerte unterschritten werden oder die Kontrolleurin oder der Kontrolleur aus anderen Gründen eine zweite Probe anordnet.

Weitere rechtliche Hinweise finden Sie im Nationalen Anti-Doping Code (NADC) und im Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen. Diese finden Sie in unserem Downloadbereich.

Minderjährige Athletinnen und Athleten unterliegen aufgrund ihres Alters besonderem Schutz, sodass es bei minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern eigene Rechte und Pflichten während des Kontrollprozesses gibt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Fact-Sheet:

"Dopingkontrollen bei minderjährigen Athletinnen und Athleten"

Kontrollpartner

PWC

PWC

Professional Worldwide Controls GmbH, Gilching
www.pwc-gmbh.de

IDTM

IDTM

International Doping Tests & Management AB, Stockholm
www.idtm.se

Probenmaterial

Die zu kontrollierenden Athletinnen und Athleten wählt ausschließlich die NADA aus, die Probenahme und der Probentransport zu den WADA-akkreditierten Laboren in Köln und Kreischa erfolgen durch den Auftragnehmer. Die von der NADA beauftragten Dienstleister nutzen für die Entnahme der Dopingproben Material der Firmen Berlinger & Co. AG sowie LockCon AG, beide mit Sitz in der Schweiz.

Im Jahr 2020 hat die NADA das Material der Firma LockCon als Ergänzung zu dem Material von Berlinger hinzugenommen. Mit der Nutzung des Probenmaterials beider Hersteller stellt die NADA im Rahmen der Durchführung von Dopingkontrollen sicher, nicht von einem Hersteller abhängig zu sein und bei Materialproblemen auf einen zweiten Hersteller zurückgreifen zu können.

Die NADA beobachtet jegliche Neuerungen im Bereich des Probenmaterials, prüft und bewertet diese fortlaufend. Priorität dabei hat die Integrität aller mit dem Dopingkontrollprozess zusammenhängender Prozesse.

Labore

Die von der NADA genommenen Urin- und Blutproben werden in den beiden WADA-akkreditierten deutschen Laboren in Köln und Kreischa analysiert. Beide Institute sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Kontrollsystems. Mit ihrer Forschungsarbeit, der langjährigen Expertise und ihrer internationalen Ausrichtung setzen sie entscheidende Akzente und tragen somit zur Weiterentwicklung des Dopingkontrollsystems in Deutschland bei.

Wird eine Athletin oder ein Athlet von der NADA im Ausland kontrolliert, kann die Probe in einem WADA-akkreditieren Labor im Ausland analysiert werden.

LABOR KÖLN

LABOR KÖLN

Deutsche Sporthochschule Köln
Institut für Biochemie
Leitung: Prof. Dr. Mario Thevis
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln

www.dshs-koeln.de/institut-fuer-biochemie

LABOR KREISCHA

LABOR KREISCHA

Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden
Leitung: Dr. Sven C. Voss
Dresdner Straße 12
01731 Kreischa b. Dresden

www.idas-kreischa.de