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Dopingfallen

Unter Doping fällt nicht nur die bewusste, sondern auch die unbeabsichtigte Anwendung bzw. Aufnahme von verbotenen Substanzen. Diese können z. B. in Medikamenten enthalten sein. Auch in Nahrungsergänzungsmitteln und normalen Lebensmitteln können dopingrelevante Substanzen enthalten sein, die zu einem positiven Dopingbefund führen können. Auch solche vermeintlich unbeabsichtigten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen können zu Sanktionen führen. Deshalb informieren wir auf dieser Seite über Dopingfallen.

Dopingfallen in der Hausapotheke

Auch in Medikamenten aus der Hausapotheke, selbst bei homöopathischer Arznei, können verbotene Substanzen enthalten sein. So sollten Athletinnen und Athleten, die einem Doping-Kontroll-System unterliegen, jedes Medikament vor der Einnahme auf eine mögliche Dopingrelevanz prüfen.

Medikamenten-Datenbank NADAmed

Medikament vor der Einnahme in unserer Medikamenten-Datenbank NADAmed prüfen. NADAmed ermöglicht eine leicht zugängliche und schnelle Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten.

Zur NADAmed

Dopingfalle Nahrungsergänzungsmittel

Tabletten, Pulver, Gels – Nahrungsergänzungsmittel (NEM) können viele Formen einnehmen, versprechen große Wirkung und können doch ein Risiko für Athletinnen und Athleten darstellen. Warum die Einnahme von NEM zu einer Dopingfalle werden kann, erklären wir auf unserer GEMEINSAM GEGEN DOPING-Webseite. Die NADA rät zu einem reflektierten Umgang mit NEM. Vor dem Konsum eines NEM sollte dieses auf das Vorhandensein verbotener Substanzen geprüft werden, z. B. mit der Kölner Liste®.

Mehr zur Dopingfalle NEM

Kölner Liste®

Auf Initiative des Olympiastützpunkts NRW/Rheinland führt die Kölner Liste® – u. a. in Kooperation mit der NADA – Produkte, die auf Dopingsubstanzen getestet wurden.

Hier NEM checken

Dopingfalle Lifestyle-Infusionen

Einige Wellnesseinrichtungen, Spas, Kosmetikstudios und Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, aber auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder ärztlich geführte Schönheitskliniken bieten inzwischen Infusionen mit hochdosierten Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen an. Diesen Infusionen werden je nach Zusammensetzung unterschiedliche Wirkungen unterstellt, wie die Stärkung des Immunsystems, Fettabbau, Besserung des Hautbildes, Stressreduktion, Entgiftung, Regeneration nach körperlicher Aktivität und vieles mehr.

Für Sportlerinnen und Sportler können diese Infusionen jedoch zur Dopingfalle werden. Infusionen sind nämlich nach dem Regelwerk der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) verboten, wenn mehr als 100 ml Flüssigkeit innerhalb von 12 Stunden verabreicht werden. 

Während Athletinnen und Athleten für bestimmte Infusionen Medizinische Ausnahmegenehmigungen erhalten können, sind bei Lifestylebehandlungen die Voraussetzungen für eine Medizinische Ausnahmegenehmigung nicht gegeben. Zum einen dienen die Infusionen nicht zur Behandlung einer diagnostizierten Erkrankung, zum anderen existieren erlaubte Alternativen, wie Tabletten, Infusionen mit geringerem Volumen oder die Aufteilung auf mehrere Tage.

Dies gilt für alle Sportlerinnen und Sportler, die an das Anti-Doping-Regelwerk angeschlossen sind. Eine Missachtung dieser Regel kann einen Doping-Verstoß darstellen, der mit einer mehrjährigen Sperre geahndet werden kann.