Kommissionen der NADA
Die NADA-Kommissionen sind ehrenamtliche Gremien ausgewiesener Expertinnen und Experten mit beratender Funktion. Die Mitglieder werden durch den Vorstand der NADA für eine Amtszeit von fünf Jahren mit der Möglichkeit auf Wiederberufung berufen. Die Kommissionen kommen in der Regel ein- bis zweimal im Jahr zusammen und geben Impulse und Empfehlungen in den Bereichen Recht, Dopingkontrollen, Medizin und Prävention. Kommissionsmitglieder sind nicht am operativen Geschäft beteiligt und haben keine Entscheidungsbefugnis. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Besetzung der Kommissionen.