Die Verbotsliste der WADA führt die Substanzen und Methoden auf, deren Anwendung gemäß den Anti-Doping-Bestimmungen der NADA und WADA im Sport verboten ist. In den Substanzklassen „S7. Narkotika“, „S8. Cannabinoide“ und „S9. Glucocorticoide“ weist die WADA-Verbotsliste Medikamente mit unterschiedlich stark ausgeprägten schmerzlindernden pharmakologischen Eigenschaften aus, deren Anwendung als Doping gilt. Die Anwendung der in diesen Klassen genannten Substanzen ist gemäß der aktuellen Anti-Doping-Bestimmungen innerhalb von Wettkämpfen verboten. Substanzen mit schmerzlindernden Eigenschaften im engeren pharmakologischen Sinne sind in der Substanzklasse „S7. Narkotika“ aufgeführt. Zu den Narkotika zählen zum einen Rauschdrogen (z. B. Heroin), die keine Verwendung als Medikamente finden, zum anderen aber auch sogenannte Opioid-Analgetika (z. B. Oxycodon), die zur Behandlung starker bis sehr starker Schmerzen (z. B. bei Operationen, Krebs-Erkrankungen, chronischen Schmerzen) als Arzneimittel zugelassen sind. Sie unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz und sind in Apotheken nur durch entsprechende ärztliche Verschreibung erhältlich.
Neben den genannten Substanzen bzw. Substanzklassen gibt es eine Vielzahl von weiteren Arzneistoffen mit schmerzlindernden Eigenschaften. Die meisten werden unter dem Begriff nichtsteroidale Anti-Rheumatika (NSAR) zusammengefasst. Zu den bekanntesten und am häufigsten therapeutisch eingesetzten Schmerzmitteln zählen beispielsweise die Wirkstoffe Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen und Paracetamol. Sie werden häufig im Rahmen der Selbstmedikation bei Kopfschmerzen und leichten Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates angewendet und sind als freiverkäufliche Arzneimittel in Apotheken erhältlich. Bei stärkeren Schmerzen werden sie ärztlich verordnet und sind in höherer Dosierung in der Regel verschreibungspflichtig. Die schmerzstillenden Eigenschaften dieser Wirkstoffe sind deutlich schwächer ausgeprägt als die der Opiod-Narkotika.
Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Paracetamol und weitere nicht-opioide Schmerzmittel sind nicht auf der WADA-Verbotsliste aufgeführt. Wenden Sportler*innen Schmerzmittel, deren Wirkstoffe nicht auf der WADA-Verbotsliste aufgeführt sind, prophylaktisch an, kann dies als Medikamentenmissbrauch bezeichnet werden, der – insbesondere auf Dauer – zu schweren körperlichen Nebenwirkungen führen kann. Diese Art der prophylaktischen Anwendung gilt allerdings nicht als Doping.
Der Missbrauch von Schmerzmitteln ist nicht erst seit heute ein Problem – in Sport und Gesellschaft. Die NADA rät grundsätzlich dazu, die Einnahme von Schmerzmitteln zu hinterfragen und sehr genau zu prüfen.