Änderung der Attest-Regelung für Nicht-Testpool-Athletinnen und -Athleten zum 1. Januar 2023
Seit dem 1. Januar 2023 wurde die bisher gültige Attest-Regelung der NADA für Nicht-Testpool-Athletinnen und -Athleten durch die Regelung des International Standard for Therapeutic Use Exemptions (ISTUE) der WADA ersetzt. In Deutschland gilt der nationale Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen. Alle Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool der NADA und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören und verbotene Substanzen oder Methoden anwenden, müssen ab dem 1. Januar 2023 nach einer Dopingkontrolle und nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Die alleinige Vorlage eines fachärztlichen Attests ist nicht mehr ausreichend.
Wichtig: Die Beantragung einer TUE von Athletinnen oder Athleten, die keinem Testpool der NADA und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören ist erst nach einer Dopingkontrolle notwendig. Die Athletinnen und Athleten werden in diesen Fällen persönlich von der NADA kontaktiert und zur Beantragung einer TUE aufgefordert. Im Vorhinein ist keine Antragstellung notwendig. Sobald zusätzliche Schritte der betroffenen Athletinnen und Athleten notwendig sind, wird die NADA unmittelbar Kontakt aufnehmen und umfassend informieren.
Hinweis zum Umgang mit erlaubten Substanzen
Sollten Sie Medikamente einnehmen oder Therapien anwenden, die nicht auf der aktuellen Verbotsliste der WADA aufgeführt sind, gilt: Geben Sie bitte alle Medikamente und Therapien bei einer Dopingkontrolle auf dem Dopingkontrollformular an.
Darüber hinaus müssen Sie die NADA nicht über die Anwendung erlaubter Substanzen und Methoden informieren. Ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung wird nie für erlaubte Substanzen und Methoden gestellt, sondern nur für verbotene.