Regelung für Testpool-Athletinnen und -Athleten
Sportlerinnen und Sportler in bestimmten Leistungsklassen unterliegen vollumfänglich den Anti-Doping-Bestimmungen der NADA, unter anderem bei der therapeutischen Anwendung von verbotenen Substanzen und Methoden. Welche Sportlerinnen und Sportler vor einer Behandlung eine Medizinische Ausnahmegenehmigung der NADA benötigen und wie diese beantragt wird, erfahren Sie hier.
Medizinische Ausnahmegenehmigung
Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athletinnen und Athleten für den Einsatz verbotener Substanzen und Methoden gemäß dem Welt Anti-Doping Code (WADC) eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Genehmigung wird auch als TUE (von engl. Therapeutic Use Exemption) bezeichnet. Die Vorgehensweise ist für alle Athletinnen und Athleten weltweit im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (International Standard for Therapeutic Use Exemptions - ISTUE) geregelt. In Deutschland gilt entsprechend der Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen der NADA. Der Zeitpunkt der Beantragung richtet sich nach der Testpool-Zugehörigkeit. Testpool-Athletinnen und -Athleten sowie Angehörige bestimmter Profi-Ligen dürfen verbotene Substanzen und Methoden nur mit einer gültigen Medizinischen Ausnahmegenehmigung anwenden. Diese muss im Vorfeld bei der NADA beantragt werden.
Wenn Sie keinem Testpool bzw. keiner TUE-pflichtigen Liga angehören, beachten Sie bitte unsere Informationen für Nicht-Testpool-Athletinnen und -Athleten hier: zu den Regelungen.
Wichtige Fragen und Antworten
Hinweis zum Umgang mit erlaubten Substanzen
Sollten Sie Medikamente einnehmen oder Therapien anwenden, die nicht auf der aktuellen Verbotsliste der WADA aufgeführt sind, gilt: Geben Sie bitte alle Medikamente und Therapien bei einer Dopingkontrolle auf dem Dopingkontrollformular an.
Darüber hinaus müssen Sie die NADA nicht über die Anwendung erlaubter Substanzen und Methoden informieren. Ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung wird nie für erlaubte Substanzen und Methoden gestellt, sondern nur für verbotene.