Testpools
Um diejenigen Athletinnen und Athleten im Training, zu Hause oder unterwegs zu kontrollieren, die national oder international Topleistungen erbringen oder auf sehr hohem Niveau ihrer Disziplin nachgehen, hat die NADA vier Testpools etabliert, in die die entsprechenden Athletinnen und Athleten eingeteilt werden.
Insgesamt gibt es vier Testpools: den Registered Testing Pool (RTP), den Nationalen Testpool (NTP), den Allgemeinen Testpool (ATP) sowie den Team-Testpool (TTP). Die Einteilung einer Athletin oder eines Athleten in einen Testpool erfolgt nach Abstimmung mit dem jeweiligen Fachverband auf Grundlage der Risikobewertung der jeweiligen Sportart und des individuellen Kaderstatus der Athletin oder des Athleten.
Testpool-Zugehörigkeit
Registered Testing Pool (RTP)
- Olympiakader-Athleten*innen der Sportarten der Risikogruppe A
- Athleten*innen mit Kaderstatus eines Nationalen Sportfachverbandes
- Athleten*innen die einem International Registered Testing Pool (iRTP) angehören
Nationaler Testpool (NTP)
- Olympiakader-Athleten*innen der Sportarten der Risikogruppe B und C
- Perspektivkader-Athleten*innen der Sportarten der Risikogruppe A
- Athleten*innen des erweiterten Kreises der Mannschaft für die Olympischen Spiele
Allgemeiner Testpool (ATP)
- Bundeskaderathleten*innen, die nicht bereits Mitglieder des RTP oder des NTP sind
Team-Testpool (TTP)
- Athleten*innen, die auf Grund einer Lizenz eines nationalen Ligaspielbetriebs spielberechtigt sind (derzeit Spieler der 1. und 2. Fußballbundesliga, der DEL, der easyCredit BBL, der LIQUI MOLY HBL und der Volleyball Bundesliga) soweit sie nicht bereits Mitglieder des RTP, NTP oder ATP sind
Damit die NADA ihrem Auftrag intelligenter Trainingskontrollen zu jeder Zeit und an jedem Ort nachkommen kann, melden die Athletinnen und Athleten ihre Aufenthaltsorte in einem entsprechenden System und erfüllen somit ihre Meldepflichten. Diese Meldepflichten variieren je nach Testpoolzugehörigkeit. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Testpools und Meldepflichten.
Testpool-Meldung
Wenn eine Athletin oder ein Athlet in einen Testpool gemeldet wird, bleibt sie oder er bis zum Ablauf des Testpooljahrs in dem jeweiligen Testpool. Eine Änderung des Kader-Status innerhalb des Testpooljahrs hat auf die Testpooleinteilung keinen Einfluss. Ein vorzeitiger Austritt aus einem Testpool ist nur in dem Falle möglich, wenn Athletinnen oder Athleten aus dem Bundeskader bzw. der Nationalmannschaft ausscheiden. Die entsprechende Rücktrittserklärung mit Anleitung finden Athletinnen und Athleten unten sowie im Downloadbereich unter Anträge. Bei einer späteren Rückkehr in den Bundeskader oder die Nationalmannschaft kann eine Wiederaufnahme im Testpool erfolgen.
Weitere Information zur Neuaufnahme, Höherstufung in und Ausscheiden aus einem Testpool finden Sie im Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren (Annex B: Meldepflichten).