Datenschutz
Datenschutz und Datensicherheit sind wichtige Grundpfeiler der Anti-Doping-Arbeit. Die NADA steht daher in einem ständigen Austausch mit ihrer Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Darüber hinaus installierte die NADA das Amt eines externen Beauftragten für Datenschutz sowie eines externen Beauftragten für Informationssicherheit. Intern wurden die Stellen eines internen Datenschutzbeauftragten sowie eines internen Informationssicherheitsbeauftragten besetzt.
Der Datenschutz ist insbesondere deshalb in der Anti-Doping-Arbeit relevant, da Athletinnen und Athleten verpflichtet sind, den Anti-Doping-Organisationen aufgrund des NADC in erheblichem Umfang personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Anti-Doping-Organisationen die von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten angemessen schützen, dabei die Anforderungen an geltendes Datenschutzrecht erfüllen und so das Vertrauen der am organisierten Sport beteiligten Personen dauerhaft erhalten. Die NADA und die anderen Anti-Doping-Organisationen sind gemeinsam dafür verantwortlich, den Schutz personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit Anti-Doping-Maßnahmen verarbeitet werden, gemäß den Vorschriften der Datenschutz Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) zu gewährleisten.
Der NADC würdigt und unterstreicht die Bedeutung der Datenschutzinteressen der Personen, die am Anti-Doping-Programm der NADA teilnehmen. Um dieses Engagement zu unterstützen, wurde der Standard für Datenschutz mit ergänzenden Vorschriften und Regeln zum Schutz personenbezogener Daten durch die Anti-Doping-Organisationen erstellt.
Der externe Datenschutzbeauftragte der NADA wurde im August 2009 bestellt. Seitdem übernimmt der externe Datenschutzbeauftragte die Aufgabe, den Umgang mit personenbezogenen Daten bei der NADA gemäß den Regelungen des WADC und des Internationalen Standards zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Informationen (ISPPI) unter Berücksichtigung der Regelungen des innerstaatlichen Rechts (insbesondere der EU-DSGVO) zu überwachen.
Aufsichtsbehörde
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).
Externer Datenschutzbeauftragter
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz(at)nada.de