Im Zuge der Übernahme der Wettkampfkontrollen hat die NADA allen Spitzenverbänden auch die Übernahme der Ergebnismanagements- und Sanktionsverfahren als Komplettpaket angeboten. Dieses Angebot haben mehrere Verbände angenommen. Die Anzahl der Verbände, die das Ergebnismanagement- und Sanktionsverfahren auf die NADA übertragen haben, hat sich somit von 10 Verbänden Ende 2014 auf nun 29 Verbände erhöht. Für diese 29 Verbände führt die NADA bei einem möglichen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen das Prozedere durch und geht bei Eröffnung eines Disziplinarverfahrens vor das Deutsche Sportschiedsgericht.
Wenn das Sanktionsverfahren nicht auf die NADA übertragen wurde, führen die Verbände das Disziplinarverfahren selbständig durch. Die NADA verfügt in allen Fällen über ein Rechtsmittelrecht.