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WADA veröffentlicht Verbotsliste für 2024

29.09.2023

Die neue Verbotsliste (Prohibited List) der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2024 ist veröffentlicht worden. Die WADA-Verbotsliste 2024 wird nun offiziell ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der Homepage der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zur Verfügung gestellt. Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2024, ebenso wie die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste und das Monitoring Program sind ab sofort im Download-Bereich der NADA-Homepage abrufbar.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2023 betreffen folgende Klassen von verbotenen Substanzen und Methoden:

Zu Klasse S0. Nicht zugelassene Substanzen wurde die Substanz 2,4-Dinitrophenol (DNP) und Troponin-Aktivatoren (z.B. Reldesemtiv und Tirasemtiv) als Beispiele hinzugefügt.

In Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen ist ab dem 1. Januar 2024 die Wiederzufuhr von Blut bzw. Blutbestandteilen vom Verbot ausgenommen, wenn ein*e Athlet*in Plasma oder Plasmabestandteile über eine Plasmapherese in einem registrierten Spendezentrum spendet.

In Klasse S7. Narkotika wurde die Substanz Tramadol hinzugefügt. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Anwendung von Tramadol innerhalb des Wettkampfs verboten und Tramadol darf bei einer Dopingkontrolle im Wettkampf nicht nachgewiesen werden. Die Änderung war bereits im Jahr 2022 angekündigt worden. Tramadol befand sich seit einigen Jahren im Überwachungsprogramm der WADA, die Ergebnisse aus dem Überwachungsprogramm deuten auf einen signifikanten Gebrauch, insbesonder in Sportarten wie Radsport, Rugby und Fußball hin. Der Wirkstoff Tramadol ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Von der WADA geförderte Forschungsprojekte bestätigten, dass Tramadol im Sport leistungssteigernd wirken kann. Die WADA kündigt an, noch vor dem 1. Januar 2024 eine empfohlene Auswaschzeit, die zwischen der letzten Anwendung von Tramadol und dem nächsten Wettkampf eingehalten werden sollte, zu veröffentlichen.

Weitere Änderungen der Verbotsliste bestehen in Präzisierungen im Wortlaut an einigen Stellen und der namentlichen Nennung von weiteren Beispielen und Synonymen für verbotene Substanzen in den Klassen S1. Anabole Substanzen, S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika, S4. Hormon- und Stoffwechselmodulatoren, S5. Diuretika und Maskierungsmittel und S6. Stimulantien.

Die Substanzen Tapentadol und Dihydrocodein wurden neu in das Überwachungsprogramm (Monitoring Program) für 2024 aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb des Wettkampfs zu beobachten. Zudem wurde die Substanz Semaglutid (ein GLP-1 Analogon) in das Überwachungsprogramm aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen zu prüfen.

Die WADA-Verbotsliste ist eine von acht internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet.