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WADA-Code-Revision

12.11.2013

Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) veröffentlichte im November die neue Version des WADA-Codes 2015. Im Anschluss an die Konferenz in Johannesburg wird die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) die Umsetzung des neuen Codes in Deutschland federführend übernehmen.

Der Überarbeitung des weltweit gültigen Anti-Doping-Regelwerks ging eine dreijährige Vorbereitungszeit voraus. Die NADA hat die Koordinierung der Diskussionen über Änderungsvorschläge mit ihren deutschen Partnern, dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Athletenkommission im DOSB, den nationalen Sportfachverbänden und den Laboren in Köln und Kreischa sowie den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit während dieser Zeit übernommen. Die Vorschläge mit den europäischen Partnern wurden über den Europarat eingebracht.

Die wichtigsten Änderungsvorschläge der NADA betrafen vor allem die Bereiche Minderjährigenschutz, Verhältnismäßigkeit der Sanktionsvorschriften, Vereinheitlichung des Doping-Kontroll-Systems sowie Stärkung der Prävention und des Datenschutzes.

Mit einigen Vorschlägen war die NADA erfolgreich, diese wurden in die Version zur Verabschiedung in Johannesburg aufgenommen. Das betrifft insbesondere den Schutz minderjähriger Sportler, der bisher nicht explizit im WADA-Code geregelt war. Die NADA-Forderung, die Rechte von Minderjährigen besonders zu schützen, ist nun in der neuen WADA-Code-Version enthalten. In Deutschland hat die NADA dafür bereits Richtlinien entwickelt, nach denen sie arbeitet. Unter anderem entfällt in Deutschland bei Urinproben die Sichtkontrolle, wenn ein Athlet noch nicht 16 Jahre alt ist. Erfolgreich war die NADA auch bei den Themen Prävention und Datenschutz. Durch ihre Intervention wurden mehr präventive Vorschriften aufgenommen, außerdem wird der Datenschutz stärker berücksichtigt. Für die NADA war ein wichtiger Punkt, dass für den Datenschutz der europäische Standard ausschlaggebend ist.

Bei den Sanktionsvorschriften ist die NADA der Meinung, dass Sanktionen und Sperren dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen müssen. Dies sieht sie bei einer derzeit geplanten Regelsperre von vier Jahren nicht gewahrt. Die NADA ist für eine Vier-Jahres-Sperre bei schweren Vergehen, also wenn z.B. systematisch über Jahre gedopt wurde. Aber es ist auch schon nach dem noch gültigen Regelwerk möglich, in besonders schweren Fällen auch bei Erstverstoß eine Vier-Jahres-Sperre zu verhängen. Die NADA ist allerdings dagegen, alle Verstöße gleich einzustufen - sie legt deshalb Wert auf die Einzelfallentscheidung. Die NADA-Forderung lautet, Einzelfälle konkreter im Regelwerk zu formulieren und zusätzlich einen Verhaltenscodex einzuführen, der explizite Fälle für Schiedsgerichte klarer darstellt.

Ganz besonders wichtig ist der NADA die weltweite Vereinheitlichung des Doping-Kontroll-Systems. Sie erwartet, dass es klare Richtlinien gibt, an die sich alle Länder zu halten haben. Damit einher geht auch die Übertragung aller Kontrollen und des Ergebnismanagements auf eine unabhängige Instanz wie die Nationalen Anti-Doping-Organisationen.

Mit der letzten Änderung bezüglich der Meldepflichtverstöße im WADA-Code ist die NADA nicht einverstanden. Künftig sollen drei "Strikes" (Meldepflichtverstöße) nicht mehr auf 18 Monate sondern nur noch auf 12 Monate bewertet werden. Die NADA ist der Meinung, dass dies einen Vorteil für Doper darstellt, vor allem aus der Erfahrung heraus, dass mit diesen "Strikes" gespielt wird. Es wird den Athleten nun erleichtert, nicht für eine Kontrolle zur Verfügung zu stehen und innerhalb der nun verkürzten Zeit lieber einen "Strike" zu riskieren als eine positive Probe. Es ist aus Sicht der NADA nicht zielführend, wenn "Strikes" nach einem Jahr wieder gelöscht werden.

Sobald der Code verabschiedet ist, wird die NADA die Umsetzung in Deutschland veranlassen. Nach Übersetzung wird die NADA gemeinsam mit den Verbänden die Implementierung in die Verbandsregelwerke organisieren und zudem in Informationsveranstaltungen für Funktionäre und Athleten über die Änderungen informieren. Der neue Code ist ab Januar 2015 gültig.