Gegen die Freisprüche von Judith Hesse und Jakob Steigmiller wird die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) keine Rechtsmittel einlegen, die Verfahren sind damit abgeschlossen. Dies hat die WADA der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) mitgeteilt. Beide Entscheidungen in der „Causa Erfurt“, die den Zeitraum seit Jahresbeginn 2011 betreffen, sind folglich rechtskräftig. Die von dem Erfurter Mediziner Andreas Franke praktizierte UV-Behandlung von Blut ist demnach seit dem 1. Januar 2011 eine verbotene Methode.
Vor dem Deutschen Sportschiedsgericht hatten sich die beklagten Sportler und die NADA in beiden Fällen auf Schiedssprüche mit vereinbartem Wortlaut geeinigt. Darin wurde festgehalten, dass die fragliche UV-Blutbehandlungsmethode zwar objektiv ein Dopingvergehen darstelle, die Athleten in den konkreten Fällen jedoch kein Verschulden treffe.
Unabhängig davon hat die NADA ihre Ermittlungen zur Aufklärung der Erfurter Vorkommnisse vor dem 1. Januar 2011 weiter vorangetrieben. In einem weiterhin vor dem Deutschen Sportschiedsgericht anhängigen Präzedenz-Fall wird geprüft, ob die UV-Behandlung des Blutes auch vor 2011 einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen darstellt. Das Verfahren wird seit Juni 2012 geführt, eine mündliche Verhandlung fand Ende September statt. Eine Entscheidung ist für Mitte November avisiert.