Mit dem neuen WADA Code 2015 sind auch die internationalen Standards zur Umsetzung der Anti-Doping Arbeit angepasst worden. Die Standards dienen zur Harmonisierung der Anti-Doping-Arbeit und befassen sich im Detail mit den technischen Ausführungen.
Die internationalen Standards sind für Deutschland umgesetzt und stehen als Download auf der NADA-Homepage zur Verfügung. Insbesondere im <link _blank internal link in current>Standard für Meldepflichten haben sich Änderungen ergeben. Drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse führen nun innerhalb von 12 Monaten zu einem Verstoß und nicht wie bislang innerhalb von 18 Monaten. Athleten müssen ab Januar 2015 zudem die Benachrichtigung über ihre Testpoolzugehörigkeit der NADA bestätigen und im Falle der Abwesenheit von der Postadresse einen Empfangsvertreter benennen.*(siehe dazu Hinweis weiter unten)
Der bisherige Standard für Dopingkontrollen wird ersetzt durch den "<link _blank internal link in current>Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen". Er verstärkt die Ermittlungsarbeit international und vereinheitlicht diese.
Der <link _blank internal link in current>Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) regelt den konkreten Ablauf für die Beantragung einer TUE im Krankheitsfall.
Datenschutz ist weiterhin ein wichtiges Thema der NADA. Der Umgang mit den erhobenen personenbezogenen Daten muss angemessen geschützt werden. Dies regelt der <link _blank internal link in current>Standard für Datenschutz.
Alle Standards können Sie im <link _blank internal link in current>Download-Bereich einsehen und herunterladen.
*Hinweis: Damit keine Missverständnisse entstehen, nach dem neuen Standard für Meldepflichten müssen Athleten grundsätzlich eine E-Mail-Adresse eines Empfangsvertreters hinterlegen. Hat der Athlet keine Postadresse, an der er regelmäßig zu erreichen ist, muss zudem eine Postadresse hinterlegt werden, an der sichergestellt werden kann, dass die Post von einem Empfangsvertreter entgegen genommen wird und der Athlet darüber informiert wird.