Neuer WADA-Code stärkt den Kampf gegen Doping weltweit
Bonn, 19. November 2007 - Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen der Welt-Anti-Doping-Konferenz in Madrid. Nach Meinung der NADA bringen die Änderungen im neuen WADA-Code im Vergleich zum alten Code von 2003 klare Verbesserungen im weltweiten Kampf gegen Doping. „Die Änderungen führen insgesamt zu einer Harmonisierung der Gesetzgebung, gleichzeitig sieht der Strafenkatalog eine stärkere Bewertung der Einzelfälle vor. Das ist zu begrüßen", sagt Armin Baumert, Vorstandsvorsitzender der NADA. Der neue Code, der ab 1. Januar 2009 in Kraft tritt, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Chancengleichheit auf internationalem Parkett. Der NADA engagiert sich stark dafür, dass die internationalen Konkurrenten der von ihr kontrollierten Sportler einem vergleichbaren Kontrollsystem unterliegen.
Die NADA begrüßt vor allem, dass die so genannte Ein-Stunden-Regelung bei den Meldepflichten für die Athleten in Madrid nicht festgeschrieben wurde. Der Entwurf für die International Standards for Testing (IST), über den erst im Mai entschieden wird, enthält diese Regelung, die die NADA als ein nicht geeignetes Instrument im Anti-Doping-Kampf einstuft. Nach dieser Regelung müsste der Athlet täglich eine Stunde benennen, in der er an einem von ihm ebenfalls benannten Ort für Dopingkontrollen zur Verfügung steht. Sie greift zum einen stark in die Persönlichkeitsrechte des Athleten ein, und schwächt gleichzeitig die Effektivität des Systems. Athleten, die betrügen wollen, können bei geschickter Auswahl der Stunde die Zeit verlängern, in der sie sich ohne Konsequenzen Dopingtests entziehen können. Sie können zwar auch in den verbleibenden 23 Stunden getestet werden, haben aber keine Konsequenzen zu befürchten, wenn sie nicht auffindbar sind. Seit Sommer haben BMI, DOSB und NADA auf Initiative der NADA bei der WADA zu diesem Punkt interveniert. „Es war unser politisches Ziel, dass die Ein-Stunden-Regelung in Madrid nicht verabschiedet wird", sagt Armin Baumert. „Und das haben wir auf der Grundlage eines nationalen Konsenses erreicht." Nun wird eine Arbeitsgruppe mit deutscher Beteiligung gebildet, die die Meldepflicht-Regelung neu diskutiert und die IST überarbeitet.
Der in Madrid verabschiedete WADA-Code sieht unter anderem flexiblere Strafen vor. Zwar gilt nach wie vor die Regelstrafe von zwei Jahren, die aber sowohl nach oben wie nach unten verändert werden kann. Für schwerwiegende Verstöße wie systematisches Doping oder Verhinderung der Aufdeckung von Vergehen kann die Strafe bereits beim ersten Verstoß auf vier Jahre angehoben werden. Gleichzeitig wurde die Kronzeugenregelung erweitert. Sie sieht künftig die Möglichkeit vor, eine Sperre um bis zu 75 Prozent zu reduzieren, wenn der Athlet die Aufdeckung von Dopingverstößen Dritter substanziell mit Detailinformationen unterstützt. Auch wenn ein Athlet vor einem positiven Test Doping gesteht, kann die Sperre bis zur Hälfte reduziert werden. Die NADA begrüßt diese Einzelfallgerechtigkeit, hätte sich aber eine noch präzisere Formulierung der „substanziellen Aufklärung" gewünscht, damit ausgeschlossen werden kann, dass überführte Athleten mit halbherzigen Auskünften leichter davonkommen können.
Eine Lockerung des Strafsystems bringt auch die erweiterte Kategorie der „Specified Substances" mit sich. Wenn Sportler nachweisen können, dass eine dieser spezifischen Substanzen ohne eigenes Verschulden oder bei nur geringer Fahrlässigkeit in ihren Körper gelangt ist, kann das Verfahren mit einer Verwarnung enden. Werden aber andere Mittel wie Steroide oder Hormone, zum Beispiel Erythropoietin (EPO), nachgewiesen, muss nach einer positiven A-Probe künftig zwingend sofort suspendiert werden. Diese neue Regelung bringt mehr Klarheit ins Verfahren. Zusätzlich ist geplant, dass die Öffnung der B-Probe bis sieben Tage später erfolgen muss, was die Verfahren beschleunigen wird. Verschärft wird der Code auch dahingehend, dass bereits Auffälligkeiten beim Monitoring, ungewöhnliche Werte, Zeugenaussagen oder Ermittlungsergebnisse staatlicher Behören als Indizien ausreichen, um ein Dopingverfahren einzuleiten. Widerstand von einigen Internationalen Verbänden, vor allem der FIFA, gab es gegen die neue Vorschrift, nach der ein wegen Dopings gesperrter Sportler nicht im organisierten Sport mittrainieren kann. Da ein Teamsportler auf sein Mannschaftstraining angewiesen ist, sahen die Vertreter eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu Individualsportlern, die sich auch in einer Zeit der Sperre auf ihre Rückkehr in den Sport vorbereiten können. Die Interventionen in Madrid hatten allerdings keinen Erfolg.
Die WADA verpflichtet alle Sportorganisationen, bis zum 1. Januar 2009 den Code in ihren Statuten umzusetzen und ruft alle Regierungen auf, die Unesco-Konvention bis zum gleichen Zeitpunkt zu ratifizieren. Bisher haben erst 70 von rund 200 Ländern unterzeichnet. Großereignisse wie Olympische Spiele und Weltmeisterschaften sollen künftig in der Regel nur an Länder vergeben werden, die die Unesco-Konvention ratifiziert haben.
Die NADA bedauert, dass die Querelen um die Wahl des neuen WADA-Präsidenten John Fahey aus Australien einige Sachthemen der Madrider Konferenz in den Hintergrund treten ließen. Dennoch bleibt sie zuversichtlich, dass durch den neuen WADA-Code der Kampf gegen Doping weltweit gestärkt und verbessert wird.