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NADA will Klarheit über die Rechtslage in der "Causa Erfurt"

14.05.2013

Die Aufklärung der Sach- und Rechtslage in der sogenannten "Causa Erfurt" ist der NADA ein wichtiges Anliegen. Bisher ist die Rechtslage für die Einordnung der betroffenen UV-Behandlungen von Eigenblut, das anschließend Athleten reinjiziert wurde, für den Zeitraum vor 2011 im Regelwerk nicht abschließend geklärt. Daher hat die NADA im Jahr 2012 gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des deutschen Sportschiedsgerichts (DIS), die den Zeitraum vor 2011 betraf, Einspruch vor dem Internationalen Sportschiedsgericht (CAS) eingelegt. Am Dienstag fand dazu in Lausanne die erste Anhörung statt. Wichtig ist für die NADA neben der Einzelfallentscheidung vor allem die Klärung der Rechtslage, insbesondere die Frage, ob es sich bei der Behandlung vor 2011 um eine verbotene Methode gehandelt hat.

Für den Zeitraum nach dem 1.1.2011 ist die Rechtslage geklärt. Dafür hatte die NADA zwei Fälle vor das DIS gebracht. In beiden Fällen wurde die UV-Behandlung als verbotene Methode klassifiziert, ein Verschulden der Athleten wurde nicht festgestellt.