Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) war als Teil einer Expertendelegation des Europarates zur Evaluierung der Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen in der Ukraine. Die Delegation bestand aus Anti-Doping-Vertretern verschiedener Länder. Die NADA war vertreten durch Dr. Lars Mortsiefer (Vorstandsmitglied der NADA). Neben Gesprächen mit den Verantwortlichen der ukrainischen Anti-Doping-Arbeit stand auch ein Treffen mit dem ukrainischen ersten Vize-Ministers, Igor Hotsul, auf dem Programm.
Die Monitoring Group im Europarat ist die beobachtende Begleitgruppe zur Umsetzung der Maßnahmen des Übereinkommens des Europarates gegen Doping vom 16. November 1989. Die Anti-Doping-Konvention ist für Deutschland seit dem 1. Juni 1994 in Kraft. Sie umfasst mit 51 Vertragsparteien nicht nur alle Mitglieder des Europarates, sondern auch vier Nicht-Mitglieder (Australien, Kanada, Tunesien, Weißrussland). Die Anti-Doping-Konvention ist das maßgebliche völkerrechtliche Rechtsdokument der Anti-Doping-Arbeit. Sie setzt gemeinsame verbindliche Standards und Vorgaben, die die Vertragsparteien verpflichten, bestimmte gesetzliche, finanzielle, technische, präventive und andere Maßnahmen zu ergreifen.