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Gemeinsame Erklärung von WADA und NADA

05.07.2012

Deutschlands Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) haben sich in einem persönlichen Gespräch am Dienstag in Frankfurt über ein gemeinsames Vorgehen in den Fällen von UV-Blutbehandlung am Erfurter Olympiastützpunkt geeinigt. Um weitere Komplikationen im Umgang mit den Fällen zu vermeiden, verständigten sich beide Parteien auf eine zukünftig noch engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen. An dem zweistündigen Gespräch nahmen WADAGeneraldirektor David Howman, WADA-Justiziar Olivier Niggli sowie seitens der NADA die Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann, der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Hans Georg Näder und Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer teil.

Schulterschluss zwischen WADA und NADA

„Es war eine hilfreiche und aufschlussreiche Diskussion – sowohl WADA als auch NADA sind jetzt in einer besseren Position, die Fälle von UV-Blutbehandlungen, insbesondere die am OSP Erfurt, aufzuklären“, erklärte Howman. Dr. Gotzmann stimmte der Aussage von Howman zu und unterrichtete den WADA-Generaldirektor sowie Niggli umfassend über alle NADA-Aktivitäten in der Causa Erfurt, insbesondere über das erste Schiedsgerichtsverfahren, das im August 2011 von der NADA eingeleitet und im letzten Monat entschieden wurde.

Auch die kürzlich erfolgte Einleitung eines weiteren Schiedsgerichtsverfahrens zur Erlangung von Rechtssicherheit hinsichtlich der UV-Blutbehandlung im Zeitraum vor dem 1. Januar 2011 war Gegenstand der Diskussion. „Der konstruktive Dialog mit der WADA ist der richtige Weg zur Aufarbeitung der Vorfälle in Erfurt. Wir werden auch zukünftig gemeinsam im Sinne des sauberen Sports konsequent daran festhalten“, sagte Dr. Gotzmann.

WADA und NADA stimmten überein, dass die Aussage des im April 2012 an die NADA übermittelten Schreibens eine falsche Meinung widerspiegelte, da sie auf den Informationen basierte, die der WADA zu diesem Zeitpunkt vorlagen. Howman erklärte, dass das List Committee sich die falschen Fragen gestellt habe und akzeptierte, dass die NADA keine Verantwortung für Pannen in der Kommunikation treffe. 

Der WADA wurde nun die rechtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Erfurt bewusst und damit auch die Art der Informationen, die von der Staatsanwaltschaft gesammelt werden. Auch dieses Verständnis hat dazu beigetragen, frühere Missverständnisse und Kommunikationsdefizite zu beheben.

„Wir lernen daraus für den Umgang mit zukünftigen ähnlichen Fällen. Das wichtigste ist jetzt, dass der Arzt, der dieses Verfahren durchgeführt hat, nicht mehr für den Olympiastützpunkt tätig ist“, sagte Howman: „Die Athleten sollten auch wissen, dass der falsche Teil des Briefes, der die Auffassung des WADA List Committees wiedergibt, sich nur auf die Behandlungen im Zeitraum vor 2011 bezieht.“

Der Schulterschluss der beiden Anti-Doping-Organisationen zeigt sich auch darin, dass die WADA der NADA im Fall des Radrennfahrers Patrik Sinkewitz ihre volle Unterstützung zusagt. Nach dem Freispruch des auf rekombinantes Wachstumshormon (rhGH) positiv getesteten Sinkewitz durch das Sportschiedsgericht in Köln hatte die NADA bereits den Gang vor den internationalen Sportgerichtshof CAS angekündigt.

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