NADA begrüßt die Unterzeichnung der Vereinbarung in Köln
Bonn/Köln, 19. Dezember - Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) ist der erste deutsche Spitzenverband, der das neue Deutsche Sportschiedsgericht nutzt. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnete DLV-Präsident Clemens Prokop am Mittwoch in Köln. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) begrüßt es sehr, dass der DLV künftig juristische Streitigkeiten bei Dopingfällen vom unabhängigen Sportschiedsgericht entscheiden lässt. Die NADA hat die Einrichtung des Schiedsgerichts initiiert und ist damit ihrem Stiftungsauftrag nachgekommen. Um die Unabhängigkeit sicherzustellen, ist das Sportschiedsgericht, das am 1. Januar 2008 seine Arbeit aufnimmt, bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Köln angesiedelt.
„Die Glaubwürdigkeit bei der Sanktionierung von Dopingfällen wird sich dadurch vergrößern“, sagte der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert, der erfreut zur Kenntnis nahm, dass der DLV als bedeutender Verband die Vorreiterrolle übernommen hat. DLV-Präsident Prokop sagte, er wünsche sich, dass dieser Schritt eine Signalwirkung habe und der Startschuss für andere Verbände sei, dem DLV zu folgen. Ernsthafte Gespräche gibt es auch mit anderen Verbänden, darunter die der Berufsboxer, der Bobfahrer und Rodler. Der DLV sieht durch den neuen Sportschiedsgerichtshof nur Vorteile für Verbände und Athleten. «Die Verfahren können schneller abgewickelt werden und sind finanziell günstiger, als wenn man ein eigenes Verbandsschiedsgericht vorhält», sagte Prokop in Köln.
NADA und DIS haben nach zweijähriger Arbeit gemeinsam eine auf die Bedürfnisse des Sports zugeschnittene Schiedsgerichtsordnung erstellt. Bei einem Streitwert von weniger als 25 000 Euro muss ein Pauschalhonorar von 780 Euro und zusätzlichen 390 Euro pro weiteren Verhandlungstag plus eine Verwaltungsgebühr von 350 Euro bezahlt werden. Ist der Streitwert höher, bemisst sich das Honorar der Schiedsrichter an der Kostenordnung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS (zur Zeit ein Stundensatz von rund 150 Euro). Für das Jahr 2008 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen das Sportschiedsgericht mit einer Anschubfinanzierung von 50 000 Euro.