Als erster olympischer Sport-Fachverband hat der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sein Ergebnismanagement komplett übertragen. Nach der Vereinbarung, der die Mitgliederversammlung des BDR noch formell zustimmen muss, übernimmt die NADA rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 bei Dopingverstößen von BDR-Athleten das Vorgehen von der ersten Anhörung bis hin zur Verfahrenseinleitung und betreibt auch das erstinstanzliche Sanktionsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).
Anfang Dezember 2010 hatte sich die NADA mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh) auf eine erste Kooperation dieser Art verständigt. Zuvor war 2009 bereits vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) das Ergebnismanagement zusammen mit den Wettkampf- und Trainingskontrollen an die NADA übertragen worden. Im Unterschied zu der neuen Vereinbarung mit dem Radsport beauftragt im Eishockey noch der DEB einen vom Deutschen Sportschiedsgericht bestellten unabhängigen Anti-Doping-Richter mit der Entscheidung. An ihn übergibt die NADA den ausermittelten Sachverhalt, während sie im Radsport nun als Verfahrens-Partei vor der DIS auftritt.
Die NADA rechnet damit, dass nach dem BDR weitere olympische Sportverbände verstärktes Interesse an ähnlichen Vereinbarungen zeigen werden. Ziel der NADA-Politik ist es, dass Ermittlungs- wie auch Sanktionsverfahren von unabhängigen Institutionen durchgeführt werden. Mit diesem Modell soll eine sportartübergreifende Gleichbehandlung aller betroffenen Athleten erreicht werden. Dazu gibt es nach Auffassung der NADA kaum eine Alternative: „Die sehr komplexe Materie im Rahmen von Dopingverstößen erfordert immer mehr zeitlichen Aufwand und fachspezifisches Knowhow“, sagt die kommissarische NADA-Geschäftsführerin Anja Berninger. Ein weiterer Vorteil der Übertragung des Ergebnismanagements für die Verbände: Das Haftungsrisiko geht auf die NADA über.