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Antidoping Schweiz zu Gast

17.04.2013

Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athleten für den Einsatz an sich verbotener Substanzen und Methoden eine sogenannte Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen. Das Antragsverfahren für eine TUE war am Dienstag Thema beim Besuch von Christina Weber von Antidoping Schweiz.

Die Leiterin der Abteilung Pharmazie, Medizin & Forschung des schweizerischen Pendants der NADA war für einen Informationsaustausch nach Deutschland gekommen. Vorrangig interessierte sie die Tätigkeit des NADA-Ressorts Medizin.  Weitere Station ihres Besuches in Deutschland ist das Labor in Köln.

v.l. Marlene Klein (Leiterin des NADA-Ressorts Medizin) und Christina Weber (Leiterin der Abteilung Pharmazie, Medizin & Forschung Antidoping Schweiz)