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Kinderwunschbehandlung und die Verbotsliste: Was Sportlerinnen und Sportler wissen müssen

21.01.2025

Eine Kinderwunschbehandlung beinhaltet viele Entscheidungen und häufig auch medizinische Eingriffe. Besonders für Sportlerinnen und Sportler stellt sich in so einem Fall die Frage, wie sich eine Kinderwunschbehandlung mit den Anti-Doping-Bestimmungen vereinbaren lässt. In diesem Blogbeitrag möchten wir auf die wichtigsten Aspekte eingehen, die mit Blick auf die Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) bei einer Kinderwunschbehandlung zu beachten sind. 

Verbotene Substanzen in der Kinderwunschbehandlung

Die WADA erstellt jedes Jahr eine Liste von Substanzen und Methoden, die im Sport verboten sind. Für Sportlerinnen und Sportler, die in einer Kinderwunschbehandlung sind, ist es wichtig zu wissen, dass einige gängige Medikamente auf dieser Verbotsliste stehen können. Besonders relevant sind hier Substanzen, die den Hormonhaushalt beeinflussen, wie zum Beispiel bestimmte Hormonpräparate, die zur Unterstützung der Fruchtbarkeit eingesetzt werden.

Jederzeit erlaubt sind für Frauen die häufig bei Kinderwunschbehandlungen eingesetzten Wirkstoffe Nafarelin, humanes Choriongonadotropin (hCG) und Menotropin, ein Gemisch aus luteinisierendem (LH) und follikelstimulierendem Hormon (FSH).  Jederzeit verboten sind für Männer und Frauen beispielsweise antiestrogene Substanzen wie Clomifen[1]

Wie lässt sich eine Behandlung sicher gestalten?

Damit die Kinderwunschbehandlung sicher durchgeführt werden kann, empfiehlt es sich, einige Schritte und Hinweise zu beachten: 

Die Ärztin oder den Arzt einbeziehen

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sollte unbedingt über die sportlichen Aktivitäten informiert werden, um die individuell passende Behandlungsmethode anzuwenden. 

Wahl der passenden Medikamente

Es gibt eine Reihe von Medikamenten, die während einer Kinderwunschbehandlung verwendet werden können und nicht auf der Verbotsliste stehen.[2] Dies sollten Sportlerinnen und Sportler gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt abklären. 

Genehmigung verbotener Medikamente (Medizinische Ausnahmegenehmigung, TUE)

Sollte ein Sportler oder eine Sportlerin für die Kinderwunschbehandlung auf eine verbotene Substanz angewiesen sein, besteht die Möglichkeit, eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen. Dies ermöglicht die Anwendung verbotener Substanzen oder Methoden, wenn diese aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich sind. Die TUE muss von der NADA genehmigt werden, bevor die Behandlung begonnen wird. Die TUE sollte frühzeitig beantragt werden. Für erlaubte Wirkstoffe ist keine TUE erforderlich.[3] Die genauen Regelungen, welche Athlet*innen eine TUE beantragen müssen, sind hier zu finden: https://www.nada.de/medizin/im-krankheitsfall-medizinische-ausnahmegenehmigung-tue

Auf dem Laufenden bleiben

Kinderwunschbehandlungen können sich über einen langen Zeitraum erstrecken. Es ist daher sinnvoll, regelmäßig zu prüfen, ob die eingesetzten Substanzen erlaubt sind oder auf der Verbotsliste der WADA stehen. Jedes Jahr tritt eine neue Verbotsliste in Kraft, die dabei zu berücksichtigen ist. Ob Medikamente oder Wirkstoffe erlaubt oder verboten sind, lässt sich jederzeit in der Online-Medikamentendatenbank NADAmed unter www.nadamed.de oder in der App NADA2go überprüfen. 

Fazit

Eine Kinderwunschbehandlung kann für Sportlerinnen und Sportler eine große Herausforderung sein. Die Berücksichtigung der Anti-Doping-Regeln kann eine zusätzliche Belastung darstellen. Doch mit der richtigen Information und einer engen Zusammenarbeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt sowie der NADA lässt sich eine sichere und regelkonforme Behandlung gewährleisten. 


[1] Scheiff, A. (2021). Hormonelle Kinderwunschbehandlung und Verbotsliste der World Anti-Doping Agency (WADA). Gynäkologische Endokrinologie 19, 190–195.

[2] NADA Austria (n N.) Kinderwunsch bei Sportler:innen. Zugriff am 13.01.2025 unter: https://www.nada.at/de/boxnewsshow31-kinderwunsch-bei-sportlerinnen

[3] Scheiff, A. (2021). Hormonelle Kinderwunschbehandlung und Verbotsliste der World Anti-Doping Agency (WADA). Gynäkologische Endokrinologie 19, 190–195.