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Richter unterzeichnet Dokument mit Hammer auf Schreibtisch

Sanktionen

Doping wird von der NADA, dem jeweils zuständigen Disziplinarorgan der Sportfachverbände oder einem unabhängigen Sportschiedsgericht sanktioniert. Mit welchen Sanktionen eine Athletin oder ein Athlet zu rechnen hat, hängt von der Art des Dopingverstoßes ab. Entscheidend dabei ist, welche Substanz oder Methode nachgewiesen wurde, ob die Substanz wissentlich oder unwissentlich in den Körper gelangt ist und ob sie genommen wurde, um die Leistungsfähigkeit zu steigern.

Veröffentlichung

Die NADA steht im Austausch mit der für die Stiftung zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) bezüglich der rechtmäßigen Veröffentlichungspraxis von Sanktionsentscheidungen aus Dopingverfahren. Nach vorläufiger Einschätzung der LDI NRW ist die Veröffentlichung von personenbezogenen Informationen und nicht anonymisierten Entscheidungen aus Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren im Internet in der von der NADA bislang durchgeführten Art und Weise nicht zulässig. Es fehle laut LDI NRW eine valide Rechtsgrundlage für diese Art der Veröffentlichung. Das umfassende Prüfverfahren der LDI NRW ist noch nicht abgeschlossen.

Bis zur abschließenden Klärung finden Sie Informationen zu Sanktionsentscheidungen im Jahresbericht der NADA. Darüber hinaus wird die NADA auch weiterhin eigene Pressemitteilungen mit Fakten zu bereits öffentlich bekannten Sachverhalten und Einzelfällen mit öffentlicher Relevanz veröffentlichen.

Die zuständigen Stellen mit berechtigtem Interesse an den Sanktionsentscheidungen, wie die WADA und die zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbände, werden weiterhin WADC-konform zeitnah und umfassend über die Ergebnisse von Sanktionsentscheidungen informiert.

Wie ist der Ablauf bei einem möglichen Verstoß?

Vor einer Sanktion steht ein umfangreiches Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren. Dazu informieren wir Sie in der nachfolgenden Abbildung sowie auf den folgenden Seiten.

Schaubild zum Ablauf eines Ergebnismanagement-/DisziplinarverfahrensBild vergrößern
Schaubild zum Ablauf eines Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahrens
Ergebnismanagement

Ergebnismanagement

Ergebnismanagement bezeichnet den Vorgang ab Kenntnis von einem Von der Norm abweichenden oder Atypischen Analyseergebnis oder von einem möglichen anderen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen oder von einem möglichen Meldepflichtversäumnis oder einer Versäumten Kontrolle bis zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens.

Disziplinarverfahren

Disziplinarverfahren

Kommt die NADA oder der für das Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren zuständige Nationale Sportfachverband nach Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß nicht auszuschließen ist, wird bei dem zuständigen Disziplinarorgan ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Sportgerichtsbarkeit

Sportgerichtsbarkeit

Sportgerichtsbarkeit umfasst drei Verfahrenswege: die verbandsinterne und staatliche Gerichtsbarkeit sowie die Schiedsgerichtsbarkeit, die als gleichwertiger Ersatz der staatlichen Gerichtsbarkeit eine sportrechtliche Streitigkeit abschließend beurteilt. Mit der Bildung eines unabhängigen Sportschiedsgerichts ist die NADA ihrem Stiftungsauftrag nachgekommen.

Gesperrtes Betreuungspersonal

Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) veröffentlicht eine globale Liste von Athletenbetreuerinnen und -betreuern, die derzeit von der Arbeit mit Sportlerinnen und Sportlern oder anderen Personen im Rahmen des Welt Anti-Doping Codes suspendiert sind. Die Liste finden Sie hier: www.wada-ama.org/en/resources/the-code/prohibited-association-list

Erklärfilm: Doping hat Folgen

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Doping hat Folgen