Im Krankheitsfall
Viele Medikamente enthalten dopingrelevante Substanzen – auch wenn man es nicht vermutet. Sogar einige frei verkäufliche Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten enthalten verbotene Substanzen. Um sicher zu gehen, dass ein Medikament erlaubt ist, können Sie in der Beispielliste zulässiger Medikamente nachschlagen und es in NADAmed, der Medikamenten-Datenbank der NADA, abrufen. Erfahren Sie hier mehr zum Vorgehen im Krankheitsfall.
Die kranke Sportlerin bzw. der kranke Sportler
Natürlich sind auch Athletinnen und Athleten vor Erkrankungen nicht gefeit. Das gilt für alle Leistungsklassen, Nachwuchs-, Spitzen-, Profi-, Freizeit- oder Seniorensportlerinnen und -sportler. Alle Sportlerinnen und Sportler, die einem so genannten Testpool angehören oder an einem Turnier oder einer Meisterschaft mit Wettkampf-Dopingkontrollen teilnehmen, unterliegen den Anti-Doping-Bestimmungen. Was zu beachten ist, wenn eine Sportlerin oder ein Sportler erkrankt ist und Medikamente anwenden muss, erläutern wir Ihnen hier.
Gibt es erlaubte Medikamente?
Eine Vielzahl von gängigen Präparaten ist erlaubt und hat keine Dopingrelevanz. Im ersten Schritt sollten deshalb alle eingesetzten Medikamente in der Medikamenten-Datenbank der NADA, NADAmed, überprüft werden. Prüfen Sie bitte immer, ob es erlaubte Behandlungsmöglichkeiten für Ihre Erkankung gibt. Das ist häufig möglich, so dass Sie nicht zu Substanzen greifen müssen, die auf der Verbotsliste stehen. Eine Vielzahl erlaubter Medikamente und Wirkstoffe finden Sie in der Beispielliste zulässiger Medikamente der NADA.
Wenn es keine erlaubte Alternative gibt
Sollte nach Rücksprache mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt eine medizinische Behandlung mit einem verbotenen Wirkstoff oder einer verbotenen Methode notwendig und alternativlos sein, richtet sich das weitere Vorgehen nach Ihrem Testpool-Status bzw. in bestimmten Teamsportarten nach Ihrer Ligazugehörigkeit.
Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)
Testpool-Athletin oder -Athlet bzw. Nicht-Testpool-Athletin oder -Athlet?
Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athletinnen und Athleten für den Einsatz verbotener Substanzen und Methoden gemäß dem Welt Anti-Doping Code (WADC) eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Genehmigung wird auch als TUE (von engl. Therapeutic Use Exemption) bezeichnet. Die Vorgehensweise ist für alle Athletinnen und Athleten weltweit im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (International Standard for Therapeutic Use Exemptions - ISTUE) geregelt. In Deutschland gilt entsprechend der Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen der NADA. Der Zeitpunkt der Beantragung richtet sich nach der Testpool-Zugehörigkeit.
Testpool-Athletinnen und -Athleten sowie Angehörige bestimmter Profi-Ligen dürfen verbotene Substanzen und Methoden nur mit einer gültigen Medizinischen Ausnahmegenehmigung anwenden. Diese muss im Vorfeld bei der NADA beantragt werden. Weitere Informationen für Testpool-Athletinnen und -Athleten finden Sie hier: zu den Regelungen
Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören, können zunächst ohne vorherige Beantragung und Genehmigung einer Medizinische Ausnahmegenehmigung an nationalen Wettkämpfen in Deutschland teilnehmen. Nach einer Dopingkontrolle innerhalb des Wettkampfes müssen Nicht-Testpool-Athletinnen und -Athleten jedoch nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen.
Weitere Informationen für Nicht-Testpool-Athletinnen und -Athleten finden Sie hier: zu den Regelungen
Die Testpools der NADA
Sportlerinnen und Sportler auf bestimmten hohen Leistungsniveaus werden in sogenannte Testpools der NADA aufgenommen. Für Testpool-Athletinnen und -Athleten gelten vollumfänglich die Anti-Doping-Bestimmungen der NADA. Unter anderem werden Testpool-Athletinnen und -Athleten nicht nur bei Wettkämpfen kontrolliert, sondern können jederzeit, zum Beispiel beim Training oder zu Hause, Dopingkontrollen unterzogen werden. Die Aufnahme in einen Testpool wird Athletinnen und Athleten von der NADA schriftlich mitgeteilt. Weitere Informationen zu Testpools finden Sie zudem hier.
TUE-pflichtige Ligen
In den untenstehenden Profi-Ligen benötigen Spielerinnen und Spieler vor der Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode eine Medizinische Ausnahmegenehmigung:
- Basketball: BBL (Männer)
- Eishockey: DEL, DEL2 (Männer)
- Fußball: 1,2,3 BL, A- und B-Junioren-BL (Männer); 1. Bl (Frauen)
- Handball: HBL1, HBL2 (Männer); HBF1 (Frauen)
- Volleyball: 1. VBL (Männer); 1. VBL (Frauen)
Infoblätter für die einzelnen Sportarten finden Sie im Downloadbereich.
Aufgepasst bei Krankheit im Ausland
Viele Medikamente im Ausland haben den gleichen Namen wie deutsche Medikamente, jedoch sind die Wirkstoffe teilweise unterschiedlich. In einigen Ländern (z.B. Frankreich) sind Medikamente mit Dopingrelevanz entsprechend gekennzeichnet. Sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, die Ärztin oder der Arzt der Veranstaltung oder die Apothekerin oder der Apotheker im Reiseland nicht in der Lage sein, eine Aussage über die Dopingrelevanz zu treffen, sollte ein anderes Medikament eingesetzt werden.
In einigen Ländern (z.B. Kanada/UK/USA/Schweiz/Japan/Australien/Neuseeland (GlobalDRO), Österreich, Frankreich, Schweden, Irland, Singapur) bieten die dortigen Anti-Doping-Agenturen – ähnlich der deutschen Medikamenten-Datenbank NADAmed – auch entsprechende Abfragen im Internet an.
Hinweis zum Umgang mit erlaubten Substanzen
Generell gilt: Bei einer Dopingkontrolle sollten stets alle eingesetzten Medikamente und medizinischen Behandlungen auf dem Dopingkontrollformular angegeben werden. Darüber hinaus müssen Athletinnen und Athleten die NADA nicht über die Anwendung erlaubter Substanzen und Methoden informieren. Ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung wird nie für erlaubte Substanzen und Methoden gestellt, sondern nur für verbotene.