Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (engl. Therapeutic Use Exemption, TUE) müssen Athletinnen und Athleten in zwei Fällen beantragen:
Fall 1:
Wenn Athletinnen oder Athleten einem Testpool oder bestimmten hohen Profi-Ligen angehören, müssen sie eine TUE beantragen, wenn sie ein orales, rektales oder injizierbares Glucocorticoid im Wettkampf anwenden müssen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sie längerfristig Glucocorticoide aufgrund einer chronisch-entzündlichen Erkrankung anwenden müssen, z.B. bei Morbus Crohn.
Zudem müssen sie eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn ihnen aufgrund einer Notfallbehandlung ein orales, rektales oder injizierbares Glucocorticoid am Wettkampftag verabreicht wurde.
Fall 2:
Unabhängig davon, ob Athletinnen und Athleten einem Testpool angehören oder nicht, müssen sie eine rückwirkende TUE beantragen, wenn ein Glucocorticoid in einer Wettkampf-Dopingprobe nachgewiesen wurde, auch wenn die Anwendung vor dem Wettkampf beendet wurde. In diesem Fall wird die NADA die Athletin oder den Athleten kontaktieren und über das weitere Vorgehen informieren.