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WADA-Verbotsliste 2014 veröffentlicht

27.09.2013

∗ Anmerkung: Um Missverständnisse bezüglich unserer Nachricht zur WADA-Verbotsliste 2014 zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass die sogenannten Releasing-Faktoren der verbotenen Substanzen in Kategorie S2. (Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen), seit jeher Bestandteil der WADA-Verbotsliste waren. Neu ist, dass diese Releasing-Faktoren in der Verbotsliste 2014 jetzt den Kategorien S2.2., S2.3. und S2.4. konkret zugeordnet werden und nicht nur - wie bisher - in der Überschrift für die Kategorien S2.1. bis S2.4. genannt sind.

Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2014 ist nun veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Kategorien der Verbotsliste 2014: Für die verbotenen Substanzen der Kategorie S2. "Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen" sind - wie bisher - die entsprechenden Releasing-Faktoren ebenso verboten. Zur Präzisierung dieses Verbotes werden die Releasing-Faktoren unter S2.2., S2.3. und S2.4 jetzt auch ausdrücklich erwähnt. Unter S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel wurde die Substanzgruppe der Vaptane (Vasopressin-Antagonisten) neu aufgenommen. Methylendioxymethamphetamin (MDMA) und Methylendioxyamphetamin (MDA) werden ab sofort zu den spezifischen Stimulanzien in der Kategorie S6. Stimulanzien gezählt. Zuvor waren diese Substanzen als nicht-spezifisch deklariert. Diese Änderung kann sich bei Verstößen vor allem auf das Sanktionsmaß auswirken. In der Kategorie S6. wurden zudem diverse Cathinon-Analoga sowie Trimetazidin neu aufgenommen. Weitere Informationen sind in der "Summary of Modifications" zu finden. Die Verbotslise finden Sie im Bereich Service & Infos.

Die Verbotsliste 2014 und die Änderungen werden nun ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der NADA-Website zur Verfügung gestellt.