Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) beantragt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Freiburg im Zusammenhang mit dem eingestellten Ermittlungsverfahren gegen zwei Sportärzte. Beide Ärzte wurden beschuldigt, Radsportler systematisch gedopt zu haben. „Mit der Akteneinsicht sind für uns die Voraussetzungen geschaffen, um auf sportgerichtlicher Ebene zu prüfen, ob Verfahren wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen gegen Athleten oder Athleten-Betreuer auf den Weg gebracht werden“, sagte Dr. Lars Mortsiefer, Chefjustiziar und Vorstandsmitglied der NADA: „Erst mit Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen können wir uns ein Gesamtbild verschaffen.“ Um das Ergebnismanagement-Verfahren einzuleiten, ist neben dem Bericht der Freiburger Expertenkommission der Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Freiburg entscheidend.