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Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen führt die NADA den Anhang zum Standard für Datenschutz ein. Er regelt
Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen führt die NADA den Anhang zum Standard für Datenschutz ein. Er regelt die Umsetzung der institutionellen Speicherungsfristen innerhalb der Anti-Doping-Organisationen und stellt die nationale Umsetzung der internationalen Datenschutzregelungen dar. Der Anhang zum Standard für Datenschutz gilt ab dem 1. Januar 2013. Details zur Speicherfrist finden Sie im Annex.