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Vorsicht vor Nahrungsergänzungsmitteln

19.02.2016

Nahrungsergänzungsmittel können verbotene Substanzen, wie Higenamin, Methylhexanamin, Oxilofrin oder Sibutramin, enthalten. Je nach Herkunft sind diese gezielt beigefügt worden oder als Rückstände beim Abfüllprozess in die Produkte gelangt. Auf Grund dieser Gefahren warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme von NEM.

In verschiedenen Produkten, die mit extremen Fettabbau (Fatburner) oder einer Steigerung der geistigen Leistungsfähigkeit (Neuroenhancer) beworben werden, waren Oxilofrin (Synonym u.a.: Methylsynephrin, Hydroxyephrin, Oxyephrin), Methylhexanamin und Sibutramin enthalten, aber nicht auf der Zutatenliste deklariert. Alle drei Substanzen gehören in die Substanzklasse der Stimulanzien. Die Einnahme ist im Wettkampf verboten. In Nahrungsergänzungsmitteln kann auch die Substanz Higenamin enthalten sein, die zur Substanzklasse der Beta-2-Agonisten gehört und jederzeit, also auch außerhalb des Wettkampfes, verboten ist.

Der Verzehr solcher Nahrungsergänzungsmittel kann zu einem unabsichtlichen positiven Dopingbefund führen. Zudem ist mit gesundheitlichen Schädigungen zu rechnen. Daher rät die NADA zu einem reflektierten Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln und warnt explizit vor Fatburnern und Neuroenhancern. Wird auf Nahrungsergänzungsmittel nicht verzichtet, sollte die Verwendung von solchen Präparaten immer in Absprache mit Ernährungsberatern und/oder Ärzten durchgeführt werden. Nur bei einer defizitären Versorgung oder bei Mangelerscheinungen kann es sinnvoll sein, ein Nahrungsergänzungsmittel zu nehmen. Die Einnahme ohne Mangelerscheinung kann gesundheitliche Schäden nach sich ziehen, denn Nahrungsergänzungsmittel enthalten Nährstoffe oft in überhöhten Mengen und isolierter Form, teilweise um das 1.000-fache erhöht. Zudem warnt die NADA insbesondere vor der Einnahme mehrerer Nahrungsergänzungsmittel gleichzeitig. Dies kann kontraproduktiv für die Gesundheit sein, da sich Wirkungen aufheben und es auch schon zu Vergiftungserscheinungen bei Athleten gekommen ist.

In Deutschland bietet die so genannte "Kölner Liste" des OSP Rheinland Herstellern die Möglichkeit zur Selbstauskunft. Die Kölner Liste ist auch in der NADA-App integriert. Sie nennt Produkte, die mindestens einmal am Zentrum für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln unabhängig getestet wurden. Die Veröffentlichung eines Produktes auf der Kölner Liste bedeutet jedoch nicht, dass das Produkt grundsätzlich frei von Verunreinigungen ist. Es bedeutet lediglich, dass das Dopingrisiko minimiert ist, denn es können auch einzelne Chargen verunreinigt sein.

Zudem ist die vom DOSB herausgegeben Informationsbroschüre zu Nahrungsergänzungsmitteln erschienen, zu der auch die NADA zwei Artikel beigetragen hat (<link www.dosb.de fileadmin fm-dosb arbeitsfelder leistungssport konzepte nem_broschuere-web_14-7-2014_doppelseitig.pdf>www.dosb.de/fileadmin/fm-dosb/arbeitsfelder/leistungssport/Konzepte/NEM_Broschuere-web_14-7-2014_Doppelseitig.pdf).