Jump to content

TUE-Vorschriften angepasst

30.06.2010

In den überarbeiteten Standards, die mit der Revision des NADA-Codes ab 1. Juli gelten, sind die <link fileadmin user_upload nada downloads regelwerke _blank download herunterladen der datei>Vorschriften für medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) im Sinne der Sportlerinnen und Sportler angepasst worden. Eine uneingeschränkte TUE-Pflicht besteht weiterhin für Angehörige der Testpools (RTP,NTP und ATP) sowie Ligaspieler.

Für alle anderen Athletinnen und Athleten gilt von nun an nur noch die Attest-Pflicht, wenn es sich um spezifische Substanzen wie beispielsweise Kortison oder Asthma-Sprays handelt. Wer Medikamente aus dieser Gruppe einnimmt, muss sich die medizinische Indikation durch ein Attest ärztlich bestätigen lassen und bei einer Dopingkontrolle eine Kopie des Attest abgeben. Bei nicht-spezifischen Substanzen wie zum Beispiel Testosteron, Insulin oder EPO hingegen ist auch für diese Sportlerinnen und Sportler das Einholen einer Ausnahmegenehmigung Pflicht.

Der neueTUE-Standard ist <link internal-link internen link im aktuellen>hier online verfügbar.