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Statement zum Dopingfall „Methylhexanamin“ in Sotschi

21.02.2014

Methylhexanamin gehört zur Gruppe der Stimulanzien und ist ausschließlich im Wettkampf verboten. Häufig wird Methylhexanamin in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden, die für extremen Fettabbau (engl. Fatburner) oder auch Muskelaufbau werben.

Es ist seit langem bekannt, dass immer wieder verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel entdeckt werden. Die NADA warnt deshalb seit Jahren generell vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln im Sport. Sie weist in allen Präventionsveranstaltungen mit Athletinnen und Athleten auf diese Gefahren hin, genauso bei Informationsveranstaltungen mit Verbands- und Sportärzten. Öffentlich hatte die NADA erstmals 2010 vor der Verunreinigung mit Methylhexanamin gewarnt, zuletzt erneut im Oktober 2013. "Wir erwarten von Spitzensportlern, dass sie diese Gefahr einschätzen können und die Warnungen ernst nehmen", sagte NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann. Zudem rät die NADA dringend von der oft übertriebenen Nutzung verschiedenster Nahrungsergänzungsmittel ab, selbst wenn sie ausschließlich erlaubte Substanzen enthalten.

Im Fall der verbotenen Substanz Methylhexanamin sind ernst zu nehmende Nebenwirkungen bekannt. Neben gesundheitsgefährdenden Wirkungen auf das Herz-Kreislauf-System wie Blutdruckanstieg, der zu Kurzatmigkeit, Brustenge und möglicherweise Herzinfarkt und Hirnblutung führen kann, traten in einem Fall nach der Einnahme eines Methylhexanamin-haltigen Nahrungsergänzungsmittels eine akute Hepatitis sowie weitere Leberschädigungen auf. Daher warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme derartiger Präparate.

Die Substanz Methylhexanamin ist auch unter verschiedenen anderen Namen zu finden: 1,3-Dimethylamylamin; Dimethylpentylamin; Geranamin; Forthan; Floradren; Geraniumöl; Geraniumwurzelextrakt; 4-Methyl-2-hexanamin; 4-Methyl-2-hexylamin; 2-Amino-4-methylhexan und Pentylamin.