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NADA: Keine Verfahrensfehler

20.07.2007

Kontrolle verlief korrekt nach den Vorgaben der International Standards for Testing

Bonn, 20. Juli 2007 – Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) nimmt zum Bericht des ZDF-Heute-Journals vom 19. Juli 2007 über die Dopingkontrolle bei Radprofi Patrik Sinkewitz folgendermaßen Stellung: Nach den Informationen, die der NADA vorliegen, wurde die unangemeldete Trainingskontrolle am 8. Juni 2007 korrekt nach den Vorgaben der International Standards for Testing (IST) durchgeführt. Nach den IST muss bei der Urinabgabe die Diskretion für den Athleten gewährleistet sein; für die Blutentnahme macht die IST keine speziellen Vorgaben zur Privatsphäre. Der Athlet hat natürlich bei jeder Kontrolle die Möglichkeit, auf dem Kontrollformular seine persönlichen, subjektiven Bemerkungen abzugeben. Auch der Transport der Probe ins Labor erfolgte nach den Informationen der NADA korrekt nach den Vorgaben der IST.

Die NADA steht für ein sauberes und faires Kontrollsystem. Für die NADA hat oberste Priorität, dass ein möglicherweise anstehendes sportgerichtliches Verfahren, falls die B-Probe die positive A-Probe bestätigt, korrekt abläuft. In diesem Zusammenhang registriert die NADA mit großer Sorge, dass dies durch die Veröffentlichung von verfahrensrelevanten Unterlagen und eine mehr emotional als sachlich geführte Diskussion gefährdet wird.